Sozietät Schwarz und Reinhold

Unternehmenskauf / -verkauf

Der Erwerb eines Unternehmens kann den Einstieg zu einer erstmaligen unternehmerischen Betätigung bilden. Er kann aber auch eine günstige Möglichkeit für ein etabliertes Unternehmen sein, sich zusätzliche Marktanteile zu sichern oder neue Märkte zu erschließen. Für den Verkäufer kann die Veräußerung ein Mittel sein, den Vermögenserhalt in wechselhaften wirtschaftlichen Umständen sicherzustellen. Hierin kann auch ein Weg liegen, die Alterversorgung bei fehlender Nachfolge aus der Familie zu gewährleisten. Wird nur ein Anteil an einem Unternehmen verkauft, kann dies ein Weg sein, sich neues Kapital zu beschaffen.

Über eine Unternehmensbewertung können wir unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte die Grenzpreise für den Käufer und Verkäufer ermitteln. Damit können wir zeigen, welcher Preis für das Unternehmen gezahlt werden kann oder muss, um einen Fehlkauf zu vermeiden. Der Verkauf eines Unternehmens löst zumeist auch steuerliche Folgen aus. Diese Folgen müssen vor Veräußerung beachtet werden, um einen möglichst hohen Netto-Kaufpreis zu erzielen.

Im Zuge des Unternehmenskaufs ist zu klären, welche Haftung der Verkäufer für den wirtschaftlichen Bestand des veräußerten Unternehmens übernehmen soll. Solchen Risiken können durch variable Kaufpreisvereinbarungen Rechnung getragen werden. Der für ein Unternehmen erzielbare Kaufpreis hängt nicht zuletzt von der Rechtsform des veräußerten Unternehmens ab, da dies für den Erwerber mit unterschiedlichen Möglichkeiten zu einer steuerwirksamen Abschreibung des Kaufpreises verbunden ist. Über eine Due-Dilligence Prüfung können wir dem Käufer den gewünschten Einblick in die Zielgesellschaft vermitteln.