Sozietät Schwarz und Reinhold

Umstrukturierungen

Ein Unternehmer kann nur erfolgreich bestehen, wenn er aktiv wirtschaftliche Entwicklungen prägt und auf geänderte Markt-, Umwelt-, steuerliche und politische Bedingungen reagiert. In der Vergangenheit getroffene Entscheidungen hinsichtlich Rechtsform und Aufbau des Unternehmens stehen im Zuge sich ändernder Rahmenbedingungen immer wieder erneut zur Disposition. Die Reorganisation des Unternehmens dient dieser ständigen Fortentwicklung. Vor diesem Hintergrund bekommt das Umwandlungsrecht und Umwandlungsteuerrecht eine zunehmend größere Bedeutung.

Wir verfügen im Bereich der Unternehmensreorganisation über langjährige Erfahrungen. Unsere Herausforderung sehen wir darin, die sich bietenden Möglichkeiten im Interesse unserer Mandanten erfolgreich und umfassend zu nutzen.

Anlässe für Umstrukturierungen von Unternehmen sind vielfältig und können beispielsweise in der Begründung einer unternehmerischen Tätigkeit, im Rahmen von Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen, in Kooperation mit Konkurrenzunternehmen, in der Gründung von Tochtergesellschaften im In- und Ausland, in Nachfolgeplanungen sowie in der Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern oder Partnern liegen.

Unsere Aufgabe sehen wir darin, die steuerliche Gestaltung so zu wählen, dass sie einerseits den unternehmerischen Anforderungen Rechnung trägt und andererseits die steuerlichen Rahmenbedingungen dezidiert berücksichtigt. Vielfach sind im Zusammenhang mit Umstrukturierungen auch bilanzielle Fragestellungen in Hinblick auf den Einzel- oder Konzernabschluss verbunden.