Sozietät Schwarz und Reinhold

Nachfolge- und Erbschaftsteuerrecht

Die Nachfolgeplanung ist ein integraler Bestandteil jeder Unternehmensnachfolge. Die gesetzlichen Regelungen zur Unternehmensnachfolge berücksichtigen keine individuellen Fähigkeiten des Erben zur Unternehmensführung, sondern stellen die formale Verteilungsgerechtigkeit unter Kindern und Ehegatten in den Vordergrund. Dadurch wird der Zerfall einer Wirtschaftseinheit oft begünstigt. Weitere Schwierigkeiten entstehen dadurch, dass das Erbrecht in weiten Teilen nicht mit dem Gesellschaftsrecht abgestimmt ist und damit jede Divergenz in der Nachfolgeregelung zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht existenzgefährdende Folgen haben kann.

Wir analysieren im Vorfeld einer Unternehmensnachfolge steuerliche Problemlagen und zukünftige Liquiditäts- und Kapitalbedürfnisse des Unternehmens. Eine Beratung erfolgt immer mit dem Ziel, dass eine Erbfolge steuerlich optimiert wird.

Unter Beachtung aller steuerrechtlichen Rahmenbedingungen erörtern wir beispielsweise, ob ein vorgezogener Vermögensübergang bzw. vorgezogener Generationswechsel in Betracht kommt, ob eine Altersversorgung bei vorweggenommener Erbfolge in jedem Falle genügend abgesichert ist, der eheliche Güterstand berücksichtigt ist, bei der bisherigen Vermögensplanung und Erbfolgeregelung Liquiditätsgesichtspunkte genügend beachtet oder bei der Vermögensplanung und Erbfolgeregelung daran gedacht wurde, die sich bietenden Steuervorteile wahrzunehmen.